Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag
Der Vertragspartner (im folgenden Mieter genannt) mietet von der Firma Kopsibolter (im folgenden Vermieter genannt) die im Mietvertrag angegebene Hüpfburg und/oder das Schlechtwetter – Paket.
Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des Materials für die gesamte vereinbarte Mietzeit zuzüglich der Kaution von 50,-€ zu bezahlen.
2. Anlieferung /Abholung
Lieferung und Abholung der gebuchten Mietartikel ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Absprache und Verfügbarkeit des Fahrers. Es beinhaltet nicht den Auf- oder Abbau einer Hüpfburg. Bei Anlieferung/Abholung ist dem Lieferanten das Recht zum Betreten der Lieferadresse zum Zweck der Lieferung und Abholung zu gewähren.
3. Vereinbarung für Selbstabholer
Die Abholung unserer Mietartikel an unserem Standort ist kostenfrei. Der Mieter verpflichtet sich, das ausgeliehene Material zum vereinbarten Zeitpunkt wieder beim Vermieter abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verliert der Mieter seinen Anspruch auf die Kaution. Sollte es durch die Verspätung zum Nutzungsausfall kommen, übernimmt der Mieter die entsprechenden Kosten für Einnahmeverluste und entstehende Ansprüche aus Folgeterminen.
4. Stromversorgung
Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie- und Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.
5. Garantie
Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird der Vermieter die aufgetretenen Mängel umgehend beseitigen oder den Mietpreis ganz oder teilweise zurückerstatten.
6.Generelle Regeln und allgemeine Sicherheitsbestimmungen für die Nutzung der Hüpfburg
- Benutzer dürfen auf der Hüpfburg keine scharfen Gegenstände (z.B. Stifte, Haarspangen) mit sich führen.
- Achten Sie darauf, dass das Alter und die Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist. Die Anzahl und das Gewicht der Kinder darf die angegebene Menge nicht überschreiten.
- Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
- Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
- Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
- Ein- und Ausgänge dürfen nicht blockiert werden.
- Benutzer dürfen sich nicht an die Wände der Hüpfburg hängen oder daran hoch klettern.
- Die Hüpfburg darf nicht unbeaufsichtigt benutzt werden. Wenn die Hüpfburg unbeaufsichtigt ist, muss das Gebläse ausgeschaltet und die Luft aus der Hüpfburg abgelassen werden.
- Für Sicherheit der Kinder und anderer Benutzern der Hüpfburg ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
- Die Hüpfburg ist durch die beigefügten Erdnägel zu sichern.
- Ab einer Windstärke von Beaufort 5 (frische Brise 29-38 km/h Windgeschwindigkeit) ist der Betrieb der Hüpfburg unverzügliche einzustellen, diese ist umgehend abzubauen und zu sichern.
- Bei Regen darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Die Luft ist rauszulassen und die Hüpfburg ist regensicher abzudecken. Die elektrischen Geräte sind geschützt unter zu stellen (z.B. in den Anhänger).
- Benutzer müssen die Hüpfburg sofort verlassen, wenn diese Druck verliert.
- Der Mieter übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
- Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Standfläche zu entfernen. Weiterhin dürfen sich keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg befinden.
- Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt werden. Die Plane befindet sich nicht im Lieferumfang.
7. Der Mieter versichert,
dass die gemieteten Materialien während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet werden.
Die im Mietvertrag aufgeführte Materialien verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der im Vertrag unter >Anlieferungsadresse< genannten Adresse.
Bei Rückgabe an den Vermieter muss die Hüpfburg sauber und trocken sein. Bei Nichtbeachtung kann die Kaution als Aufwandsentschädigung vom Vermieter einbehalten werden.
8. Der Mieter versichert,
die gemietete Materialien während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind von dem Mieter bei der Rückgabe der Mietsachen zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Punkt 6) oder mutwillige Zerstörungen zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall, die Reparatur oder die Neubeschaffung der Hüpfburg.
9. Der Mieter ist verantwortlich,
für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör sowie für die korrekte Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretende Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.
10. Der Mietvertrag
stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und Vermieter dar. Laufzeit des Vertrages ist im Mietvertrag festgelegt.
11. Wetter-Vereinbarung für die Hüpfburg
Während Schlechtwetterperioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung der Hüpfburg zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen bei Schlechtwetter entsteht dem Mieter der Hüpfburg keine Kosten. Kann die abgeholte Hüpfburg wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. Nichtbenutzung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
Stand Januar 2022